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Berechtigtenkarte – Antrag und Ausstellung

Die folgenden Karten finden im Sektor „ältere Kranke“ Anwendung:

FM 34

= Berechtigtenkarte bei Vollzeitbeschäftigung, wenn der Arbeiter am ersten tatsächlich entschädigten Krankheitstag bereits 57 Jahre alt ist oder dieses Alter im Laufe der vollständigen Inanspruchnahme der 14 pauschalen Entschädigungen erreicht.

FM 35

= Berechtigtenkarte bei Vollzeitbeschäftigung, wenn der Arbeiter am ersten tatsächlich entschädigten Krankheitstag 50 Jahre oder älter, jedoch jünger als 57 Jahre ist, und bis zum Erreichen des Alters von 57 Jahren krank bleibt und die 14 pauschalen Entschädigungen bereits vorher vollständig in Anspruch genommen hat.

FM 84

= Berechtigtenkarte bei Teilzeitbeschäftigung, wenn der Arbeiter am ersten tatsächlich entschädigten Krankheitstag bereits 57 Jahre alt ist oder dieses Alter im Laufe der vollständigen Inanspruchnahme der 14 pauschalen Entschädigungen erreicht.

FM 85

= Berechtigtenkarte bei Teilzeitbeschäftigung, wenn der Arbeiter am ersten tatsächlich entschädigten Krankheitstag 50 Jahre oder älter, jedoch jünger als 57 Jahre ist, und bis zum Erreichen des Alters von 57 Jahren krank bleibt und die 14 pauschalen Entschädigungen bereits vorher vollständig in Anspruch genommen hat.

 

Antrag und Ausstellung:

  1. Der Arbeiter erfüllt bereits die Altersbedingung am ersten von der Krankenversicherung entschädigten Krankheitstag
    Der Arbeitgeber beantragt entweder online über www.fondsmet.be oder anhand des Formulars FMDZbis die Berechtigtenkarte bei Krankheit beim Nationalen Sekretariat des ESFMI, unabhängig vom Alter des Arbeiters (siehe Sektor „Krankheit“).
    Die Karte FM34 / FM84 wird von dem Dienst „Ältere“ des Nationalen Sekretariats ausgestellt.
    Diese Karte wird direkt an den Arbeiter übersendet, der alle notwendigen Informationen über die zu erhaltenden Entschädigungen beigefügt sind.

  2. Der Arbeiter erfüllt am ersten Tag der von der Krankenversicherung entschädigten Krankheitstag die Altersbedingung nicht (zwischen 50 und 57 Jahre)
    Der Arbeitgeber stellt einen Antrag auf Erhalt einer Karte FM04 / FM44 beim Nationalen Sekretariat des ESFMI. Wenn der Antrag korrekt ist und die Bedingungen erfüllt sind, kann das Nationale Sekretariat des ESFMI die Berechtigtenkarte ausstellen.

Die Auszahlungseinrichtung muss die notwendigen Zahlungen an den Betroffenen entsprechend den in Kapitel „VI. Kranke“ dieses Wegweisers genannten Bestimmungen vornehmen (alle vierzehn Entschädigungen müssen bezahlt werden, bevor sie für Zusatzentschädigungen im Sektor „ältere Kranke“ in Betracht kommen).

Nach der vollständigen Inanspruchnahme der vierzehn Entschädigungen wird das Nationale Sekretariat des ESFMI die Akte in eine Datenbank aufnehmen, die alle Arbeiter im Alter von 50 Jahren und älter umfasst, die krank wurden und für die vierzehn monatliche Entschädigungen im Sektor „Krankheit“ bezahlt, eingereicht und genehmigt wurden. 

Drei Monate vor dem Erreichen des Alters von 57 Jahren wird vom Nationalen Sekretariat des ESFMI ein Formular FM35B an den Arbeiter übersendet, mit der Aufforderung, dieses von der Krankenversicherung (zur Bestätigung, dass der Betroffene ununterbrochen krank geblieben ist) ausfüllen zu lassen und das Formular selbst zu ergänzen und zu unterzeichnen.

Das Formular FM35B muss anschließend vom Betroffenen oder seiner gewerkschaftlichen Auszahlungseinrichtung erneut an das Nationale Sekretariat des ESFMI übersendet werden, wo, nach einer Überprüfung, die Berechtigtenkarte FM35 (FM85) gegebenenfalls ausgestellt werden kann und an die gewerkschaftliche Auszahlungseinrichtung übermittelt wird.