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Anspruchsberechtigte

Die Arbeiter der Unternehmen, die in die Zuständigkeit der PK111 fallen, haben Anspruch auf die vom ESFMI gewährten Zusatzentschädigungen.

Selbst wenn der Arbeitgeber, der dem ESFMI unterworfen ist, seine Beträge nicht oder verspätet bezahlt hat, haben die Arbeiter gemäß Artikel 23 der Satzung einen Anspruch auf die vorgesehenen Zusatzentschädigungen.

Achtung! Der Arbeitgeber muss beim ESFMI angeschlossen sein.