Grundlage zur Berechnung der regulären Beiträge
Die regulären Beiträge für Arbeiter sind jedes Quartal zu zahlen und werden auf der Grundlage der Bruttolöhne, wie sie in der DMFA-Erklärung an das LSS angegeben sind, sowie auf der Grundlage der Lohnkorrekturen über die letzten Quartale berechnet.
Die Beiträge, die für ein bestimmtes Quartal zu zahlen sind, werden auf der Grundlage der vollen Bruttolöhne der Arbeiter(innen) und Industrielehrlinge, die der Paritätischen Kommission 111 unterliegen, berechnet. Die Löhne der mittelständischen Lehrlinge und Angestellten werden demnach nicht in die Lohnanmeldungen aufgenommen. Der Beitrag an den ESFMI ist ebenfalls für zusätzliche DMFA-Anzeigen an das LSS zu zahlen.
Fälligkeitstage der Beiträge
Quartal |
Fälligkeitstage |
1° Quartal (Löhne Januar + Februar + März) |
30/06 |
2° Quartal (Löhne April + Mai + Juni) |
30/09 |
3° Quartal (Löhne Juli + August + September) |
31/12 |
4° Quartal (Löhne Oktober + Dovember + Dezember) |
31/03 |
Das bedeutet, dass die Zahlung des Beitrags an den oben genannten Tagen beim ESFMI eingegangen sein muss. Nur das Datum auf dem Kontoauszug der Finanzeinrichtung des ESFMI ist maßgeblich. Die Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto des Dienstes „Beitreibung“ zu überweisen: IBAN: BE28 0019 1486 9320 - BIC: GEBABEBB. Die Tatsache, dass die DMFA-Anzeige für das laufende Quartal nicht oder verspätet beim LSS eingereicht wurde, gilt nicht als ein außergewöhnlicher Umstand, der die Nichtzahlung oder die verspätete Zahlung der Beiträge ESFMI-Arbeiter rechtfertigt.
Zusammensetzung des Beitrags.
Klicken Sie auf diesen Link, um die Beiträge einzusehen.
Verspätete Zahlung des Beitrags/Sanktionen
Eine verspätete Zahlung oder Nichtzahlung am Fälligkeitstag hat folgende Sanktionen zur Folge:
- automatische Erhöhung des Betrags der nicht gezahlten oder verspätet gezahlten Beiträge um 10 %
- Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag, an dem der Beitrag zu zahlen ist, bis zum Tag der Zahlung (hierbei handelt es sich um die gesetzlichen Verzugszinsen).
Das Kollegium der Vorsitzenden ist im Falle von außergewöhnlichen Umständen und nach einem schriftlichen und mit Gründen versehenen Antrag ermächtigt, den Betrag der Erhöhung und der Verzugszinsen herabzusetzen
Lohnanzeige
Die regulären Beiträge für Arbeiter sind jedes Quartal zu zahlen und werden auf der Grundlage der Bruttolöhne, wie sie in der DMFA-Erklärung an das LSS angegeben sind, sowie auf der Grundlage der Lohnkorrekturen über die letzten Quartale berechnet. Wie werden die Beiträge erhoben? Die Aufforderung zur Zahlung der Beiträge wird am Anfang des Monats des Fälligkeitstages verschickt.