Bei einer etwaigen neuen Krankheitsdauer mit Antrag und einer möglichen neuen Ausstellung einer Berechtigtenkarte FM04 / FM44 muss das Nationale Sekretariat des ESFMI feststellen, ob der Arbeitgeber erneut den garantierten Lohn gezahlt hat oder nicht.
Nur wenn tatsächlich erneut ein garantierter Lohn gezahlt wurde, kann eine neue Berechtigtenkarte FM04 / FM44 ausgestellt werden, und zwar unabhängig von der Dauer der Wiederaufnahme der Arbeit.
Es sollte klar sein, dass bei der Ausstellung der neuen Karte FM04 / FM44 der mögliche restliche Kredit der vorherigen Karte FM04 / FM44 ab dem Tag der Wiederaufnahme der Arbeit, auf deren Grundlage die neue Karte FM04 /FM44 ausgestellt wurde, erlischt.