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Neutralisierung: Verfahren FM19

a) Einleitung.

Der Beginn des vollständigen Zeitraums der Arbeitslosigkeit oder Krankheit (nach einem garantieren Lohn von 30 Kalendertagen) gilt ab dem Datum, der auf der Berechtigtenkarte angegeben ist. Falls dieses Datum nicht mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit oder der Krankheit übereinstimmt, muss die Auszahlungseinrichtung eine Änderung des Datums beantragen.

Die Auszahlungseinrichtung beantragt diese Änderung anhand eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars FM19 über die Gewerkschaftszentrale. Die Auszahlungseinrichtung gibt den Grund der unterschiedlichen Daten an und beantragt die Neutralisierung.

Wenn ein Zeitraum der vollständigen Arbeitslosigkeit, älteren Arbeitslosen, Krankheit, älteren Kranken oder Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) für die Dauer von mindestens einem Kalendermonat durch einen neutralisierbaren Zeitraum unterbrochen wird, kann die Auszahlungseinrichtung ebenfalls die Neutralisierung dieses Zeitraums beantragen. Die Auszahlungseinrichtung füllt ein Antragsformular FM19 vollständig aus und übersendet es an die Gewerkschaftszentrale. Der Antrag mit diesem Formular wird immer Gegenstand einer Entscheidung des ESFMI sein, die über die Gewerkschaftszentrale zugestellt wird.

b) Ausfüllen des Antragformulars FM19

Das Ausfüllen des Formulars FM19 erfolgt grundsätzlich und vorzugsweise auf computergestützte Weise. Der Antrag muss auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:

  • die richtige und vollständige Nationalregisternummer
  • den richtigen Namen und Vornamen
  • den Zeitraum der Unterbrechung (mindestens ein Kalendermonat!)
  • wenn es um einen Arbeitszeitraum geht, ist man verpflichtet, den Arbeitgeber, die PK-Nummer und die Art des Vertrags (befristeter Vertrag, unbefristeter Vertrag, Vertrag für eine bestimmte Arbeit, Vertretung usw.) anzugeben. Ab dem 01. Juli 2015 wird ein Zeitraum der Wiederaufnahme der Arbeit in der PK111 ebenfalls neutralisiert, mit Ausnahme der Beendigung der befristeten Verträge/Verträge für eine bestimmte Arbeit von mindestens drei Monaten und der Beendigung des Arbeitsvertrags wegen höherer Gewalt aus medizinischen Gründen, wobei in beiden Fällen erneut Anspruch auf eine neue Karte FM11/ FM61 besteht
  • die Angabe „Code“ rechts unten ist die Codenummer der Region (ist vorgeschrieben)
  • unvollständige, undeutliche oder falsch ausgefüllte Antragsformulare FM19 werden nicht bearbeitet
  • die Aufzählung der möglichen Gründe für die Neutralisierung ist nicht erschöpfend (damit wird gemeint, dass immer weitere Gründe aufgegeben werden können, die vom Nationalen Sekretariat des ESFMI untersucht werden)
  • ab dem 01. Januar 2016 muss jedem Antrag auf Neutralisierung ein Nachweis beigelegt werden, z. B. die Kopie C4, Bescheinigung über die Betriebszugehörigkeit, Nachweis des Zeitraums der Selbständigkeit usw.

c) Antrag wegen „Sanktion“

Ein Neutralisierungsantrag wegen des Grundes „Sanktion LfA“ wird nur untersucht, wenn dem Antrag (FM19) eine Kopie der Entscheidung des LfA beigelegt wird (C 29).

Wenn daraus hervorgeht, dass der Grund der Entlassung die Ursache der Sanktion ist, nämlich entweder freiwillige Kündigung oder Kündigung durch eigenes Verschulden (Arbeitslosenregelung Art. 52 § 1, Absatz 1 und 2/Art. 52 § 2, Absatz 1), wird der Anspruch auf Zusatzentschädigung umgehend eingestellt. Die bereits entschädigten Tage werden jedoch nicht zurückgewiesen.

Im Falle des vollständigen Ausschlusses der erneuten Zulässigkeit (Arbeitslosenregelung Art. 52 § 2, Absatz 1 / Art. 52 § 3) endet ebenfalls der Anspruch auf die Zusatzentschädigung.

Es wird überprüft, aufgrund von welchem Antrag das Nationale Sekretariat des ESFMI die Ausstellung der Karte vorgenommen hat. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird im Hinblick auf eine mögliche Weiterverfolgung der zuständigen Stelle des ESFMI vorgelegt.

ACHTUNG!  Für Unterbrechungen von weniger als einem Kalendermonat muss KEIN Verfahren FM19 beantragt werden. Die Zusatzentschädigungen dürfen in diesem Fall weitergezahlt werden.


d) Antrag wegen „keine Zusatzentschädigung ausgezahlt“

Wenn in Ausnahmefällen eine Situation eintreten würde, in der eine Region schon während eines Monats oder mehrerer Monate die Zusatzentschädigung des LfA ausgezahlt hat, jedoch nicht die Zusatzentschädigung des ESFMI, wird (werden) diese(r) Monat(e) nicht neutralisiert, sondern muss die Region diese Zusatzentschädigung vorerst an den Betroffenen zahlen, auch wenn der Kredit später teilweise oder ganz in Anspruch genommen wurde.

Die Region muss das Nationale Sekretariat davon in Kenntnis setzen, mit der Angabe des (der) ausgezahlten Monats (Monate), der Anzahl der Tage und des C 10-Monats, in dem die Zahlung durchgeführt wird. Dazu benutzt die Region das Formular FM19bis.

Das Nationale Sekretariat wird den Kredit anpassen und die Entschädigungen, die  die Höchstzahl der Kredittage (120, 210 oder 300, je nach Alter am ersten Arbeitslosentag) übersteigen, endgültig zurückweisen. Der betreffende Arbeitslose erhält somit die Zusatzentschädigung bei Arbeitslosigkeit für den (die) Monat(e), auf den (die) er Anspruch hat.

ACHTUNG! Der ESFMI behält sich das Recht vor, ALLE Zahlungen nach dem fehlenden Zeitraum zurückzufordern – z. B. anlässlich einer örtlichen Kontrolle – wenn sich herausstellt, dass die Auszahlungseinrichtung nicht entsprechend dem Verfahren FM19bis gehandelt hat.

e) Antrag auf Neutralisierung nach Beschäftigung

Anträge auf Neutralisierung nach einer Beschäftigung innerhalb des Sektors, die Anspruch auf Ausstellung einer neuen Berechtigtenkarte verleiht, nämlich bei der Beendigung der befristeten Verträge/Verträge für eine bestimmte Arbeit von mindestens drei Monaten und der Beendigung von Arbeitsverträgen wegen höherer Gewalt aus medizinischen Gründen (mit erneutem Anspruch auf vollständigen Kredit), werden abgelehnt. Die Auszahlungseinrichtungen sollen in einer solchen Situation rechtzeitig die notwendigen Schritte unternehmen damit der Betroffene eine neue Karte erhält (Verfahren FM16). Falls dies nicht geschieht, was eine Ablehnung zur Folge hat, kann der abgelehnte Zeitraum gegebenenfalls ausnahmsweise neutralisiert werden, doch dieser abgelehnte Zeitraum wird bei der Bestimmung des Restkredits berücksichtigt.

ACHTUNG: Dieses Verfahren kann über Fonds.Net vollständig auf automatisierte Weise bearbeitet werden.

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