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Unfälle - Vorläufige Zusatzentschädigung

Die Regelung für Unfälle, mit Ausnahme von Arbeitsunfällen, entspricht der Regelung für Krankheit, sofern der Arbeiter primäre Entschädigungen von der Krankenversicherung erhält.

Wenn die primären Entschädigungen von der Krankenversicherung ausgezahlt werden, dürfen die Zusatzentschädigungen vom ESFMI ebenfalls ausgezahlt werden.