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Berechtigtenkarte

a) Beendigung des Vertrags zwischen 50 und 57 Jahren

  • Aufgabe des Arbeitgebers:
    Der Antrag auf Ausstellung der Berechtigtenkarte FM11/ FM61 am ersten Tag der Vollarbeitslosigkeit ist vom Arbeitgeber für jeden Arbeiter im Alter zwischen 50 und 57 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrags beim Nationalen Sekretariat des ESFMI mittels des Formulars FMDCplus zu stellen. Dieser Antrag kann auch online auf www.fondsmet.be gestellt werden.

    Die Berechtigtenkarte FM11/FM61 wird, mit einem Kredit von 300 Tagen, vom Nationalen Sekretariat des ESFMI ausgestellt, sofern der Betroffene die entsprechenden satzungsgemäßen Bedingungen erfüllt. Die Karte wird dem Arbeitgeber zugeschickt, mit der Aufforderung, diese an den entlassenen Arbeiter weiterzuleiten.
     
  • Aufgabe des ESFMI:
    Das Nationale Sekretariat des ESFMI setzt den betreffenden Arbeiter drei Monate vor dem Erreichen des Alters von 57 Jahren über den möglichen Anspruch auf eine monatliche Zusatzentschädigung im Rahmen von „ältere Arbeitslose“ bis zum Erreichen des Pensionsalters in Kenntnis. Zu diesem Zweck wird das NS dem Arbeiter ein Formular FM24B zum Ausfüllen und Unterzeichnen übersenden. Damit bestätigt der Arbeiter zum einen seine aktuelle Situation (arbeitslos, beschäftigt, krank usw.), und zum anderen, dass er eine Beihilfe oder Entschädigung von seinem ehemaligen Arbeitgeber der PK111 im Alter zwischen 50 und 56 Jahren erhält oder nicht.
     
  • Aufgabe der Zahlungseinrichtung:
    Der Arbeiter gibt auf dem Formular FM24B auch die Auszahlungseinrichtung seiner/ihrer Wahl an.
     

Der Arbeiter legt dieses Formular seiner Auszahlungseinrichtung vor, die gebeten wird, den Betroffenen beim Ausfüllen des Formulars FM24B zu unterstützen sowie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die Gewerkschaftszentrale zu übersenden.

Wenn der Zeitraum der Arbeitslosigkeit in dem Zeitraum zwischen der Beendigung des Arbeitsvertrags und dem Zeitpunkt des Ausfüllens und Unterzeichnens des Formulars FM24B unterbrochen wurde, hat die Region, unabhängig von dem Grund, zudem ein Formular FM19 beizulegen, mit dem die Neutralisierung für den Zeitraum zwischen dem letzten entschädigten Arbeitslosentag und dem neuen ersten Arbeitslosentag beantragt wird, die für die weitere Inanspruchnahme des restlichen Kredits von 300 Tagen erforderlich ist.

Der Kredit von 300 Tagen muss auf jeden Fall vollständig in Anspruch genommen worden sein, bevor der Arbeiter Anspruch auf die Entschädigung im Sektor „Ältere Arbeitslose“ geltend machen kann (siehe „Vollarbeitslosigkeit“ unter Berechtigtenkarte und Ausstellung der Berechtigtenkarten).

Sobald das Nationale Sekretariat über die für die Überprüfung notwendigen Dokumente verfügt, wird es, sofern dies nach der Satzung möglich ist, eine Berechtigtenkarte FM20 „Vollzeit – Ältere Arbeitslose“ oder FM70 „Teilzeit – Ältere Arbeitslose“ ausstellen und diese an die Gewerkschaftszentrale der Auszahlungseinrichtung des Betroffenen übersenden.

b) Beendigung des Vertrags ab dem Alter von 57 Jahren

Der Antrag auf Ausstellung der Berechtigtenkarte FM11/ FM61 am ersten Tag der Vollarbeitslosigkeit muss vom Arbeitgeber für jeden Arbeiter, dessen Beendigung des Arbeitsvertrags im Alter von 57 Jahren oder älter fällt, beim Nationalen Sekretariat des ESFMI anhand eines Formulars FMDCplus gestellt werden. Dieser Antrag kann auch online auf www.fondsmet.be gestellt werden. Die Berechtigtenkarte FM11/FM61 wird, mit einem Kredit von 300 Tagen, vom Nationalen Sekretariat des ESFMI ausgestellt, sofern der Betroffene die entsprechenden satzungsgemäßen Bedingungen erfüllt. Die Karte wird dem Arbeitgeber übersendet, mit der Aufforderung, sie umgehend an den entlassenen Arbeiter weiterzuleiten.

Gleichzeitig wird das Nationale Sekretariat des ESFMI das Formular FM24 zum Ausfüllen und Unterzeichnen an den Arbeiter übersenden, mit der Aufforderung, die notwendigen Angaben im Zusammenhang mit dem Erhalt oder Nichterhalt einer Beihilfe oder Entschädigung von seinem ehemaligen Arbeitgeber der PK111 und die Wahl der Auszahlungseinrichtung des Arbeiters auszufüllen.

Nach der vollständigen Inanspruchnahme der oben genannten Karte FM11/FM61 wird, falls der Betroffene zu diesem Zeitpunkt alle satzungsgemäßen Bedingungen im Sektor „ältere Arbeitslose“ erfüllt, die Berechtigtenkarte FM20 / FM70, die vom ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der 300. Tag entschädigt wurde, bis zu dem Monat, in dem der Betroffene das Pensionsalter erreicht, gültig ist, an die vom Arbeiter gewählte Auszahlungseinrichtung übersenden.