GDPR-Gesetzgebung.
Der ESFMI garantiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten, die er im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung erhebt, und zwar gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
Der ESFMI fungiert als für die Verarbeitung Verantwortlicher in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die er über Arbeitgeber (ebenfalls für die Verarbeitung Verantwortliche) erhält, und wird sämtliche Verpflichtungen erfüllen, die er als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung hat."