Alle Unternehmen, die unter die Zuständigkeit des Paritätischen Ausschusses für den Metall-, Maschinen- und Elektrobau Nr. 111 (P.A. 111) fallen, unterliegen dem Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie (ESFMI), als auch die von diesen Unternehmen in Belgien beschäftigten Arbeiter(innen) und industriellen Lehrlinge Bis zum 3. Quartal 2019.
Der ESFMI behält sich alle Rechte gegenüber den Unternehmen vor, die unter den P.A. 111 fallen und nicht beim ESFMI eingetragen sein sollten.