Wenn sich ein Arbeiter in demselben Beschäftigungsjahr ein zweites oder weiteres Mal in einer der oben genannten Situationen befindet (befristete Verträge/Verträge für eine bestimmte Arbeit – höhere Gewalt aus medizinischen Gründen) und die unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber eine neue Berechtigtenkarte beantragen und wird der Arbeiter eine neue Berechtigtenkarte vorlegen. Diese Berechtigtenkarte gilt ausschließlich für den darauf genannten Zeitraum der Arbeitslosigkeit, und alle zuvor ausgestellten Berechtigtenkarten haben durch die Wiederaufnahme der Arbeit ihre Gültigkeit verloren.