Um den Lohnausfall, den die ArbeiterInnen in Zeiten von Arbeitslosigkeit erleiden, besser aufzufangen, wurden für einige Branchen in den P.A. Vereinbarungen geschlossen, die die Errichtung von Fonds mit Arbeitgeberbeiträgen vorsahen.
So entstanden 1946 die ersten Existenzsicherungsfonds. Sie wurden von Vertreter der Arbeitgeber und der ArbeiterInnen paritätisch verwaltet.