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Arbeitnehmer

Die Arbeiter(innen) der Unternehmen, die unter die Zuständigkeit des P.A. 111 fallen, haben Anspruch auf Zusatzentschädigungen, die vom ESFMI zuerkannt werden.

Auch wenn der dem ESFMI zu unterliegenden Arbeitgeber seine Beiträge nicht gezahlt hat, haben die Arbeiter(innen) gemäß Artikel 23 der Statuten Anspruch auf die vorgesehenen Zusatzentschädigungen.

 

Geschichtlicher Überblick

Um den Lohnausfall, den die ArbeiterInnen in Zeiten von Arbeitslosigkeit erleiden, besser aufzufangen, wurden für einige Branchen in den P.A. Vereinbarungen geschlossen, die die Errichtung von Fonds mit Arbeitgeberbeiträgen vorsahen.

So entstanden 1946 die ersten Existenzsicherungsfonds. Sie wurden von Vertreter der Arbeitgeber und der ArbeiterInnen paritätisch verwaltet.


Gewerkschafte
Partnerschafte

Für die ergänzende Pensionen für die in einem Unternehmen des PA111 beschäftigten Arbeiter(innen) gibt es den Pensionsfonds Metall OFP.


 

Der national paritätisch zusammengestellte Ausbildungsfonds für Ausbildungen von Arbeiter(innen) in Flandern und Brüssel innerhalb des P.A. 111 ist mtech+.

 

Der paritätisch zusammengestellte Ausbildungsfonds für Ausbildungen von Arbeiter(innen) in Wallonien innerhalb des P.A. 111 ist IFPM.

Congemetal ist die Kasse für den Jahresurlaub für das Metall-, Maschinen- und elektrische Bauwesen und zahlt an die Arbeiter(innen) des P.A.111 das Urlaubsgeld.