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Der ESFMI beteiligt sich bei Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) in folgenden Situationen
  • Das System von 62 Jahren (KAA 17)
  • Das System von 60 Jahren mit 40 Jahren beruflicher Vergangenheit
  • Das System von 60 Jahren mit 33 Jahren beruflicher Vergangenheit mit 20 Jahren Nachtarbeit
  • Das System von 60 Jahren mit 35 Jahren beruflicher Vergangenheit, mit 10 Jahren Berufstätigkeit im Unternehmen und schwerem Beruf
  • Das System mit Anerkennung als ein in Umstrukturierung oder Schwierigkeiten befindliches Unternehmen
  • Das System von 58 Jahren mit 35 Jahren beruflicher Vergangenheit, aus gesundheitlichen Gründen (leicht behinderter Arbeitnehmer, der als solcher anerkannt wurde oder an anerkannten körperlichen Problemen leidet)