Der ESFMI gewährt derzeit folgende Zusatzvergütungen:
Jeder dieser Sektoren verfügt über ein eigenes Budget. Sie müssen strikt voneinander getrennt bleiben, sowohl bei der Beantragung von Formularen als auch bei den Auszahlungen und den Abrechnungen der Zusatzentschädigungen.
Darüber hinaus gibt es seit dem 1. April 2000 innerhalb der PK111 einen Pensionsfonds, der Arbeitern bei ihrer Pensionierung eine Zusatzentschädigung (Rente oder Kapital) gewährt.