Es handelt sich um eine Beteiligung des ESFMI an den Kosten der Kinderbetreuung.
VORAUSSETZUNGEN – MODALITÄTEN - ANSPRÜCHE:
- Kinderbetreuung durch eine anerkannte Organisation, die jährlich eine Steuerbescheinigung ausstellt
- Kinder bis einschließlich 3 Jahre à alle Kinder von 0 Jahren bis einschließlich des Jahres, in dem das Kind das Alter von 3 Jahren erreicht (= 3 Jahre in dem Jahr, auf das sich die Steuerbescheinigung bezieht)
- Anspruch und Auszahlung ab 2020, d. h. ab den Steuerbescheinigungen, die für das Jahr 2019 gelten
- Entschädigung: {{FM03}} pro Tag, der auf der Steuerbescheinigung pro Kind und pro Arbeiter(in) angegeben ist, jedoch höchstens {{FM03MAX}} pro Jahr.
- Wenn beide Elternteile (Verwandte) in dem Jahr, auf das sich die Steuerbescheinigung bezieht, im Sektor PK111 beschäftigt sind bzw. waren, besteht ein Anspruch von 2 X auf die Beteiligung à Also auch 2 X zu beantragen!
- Die vorgenannten Beträge sind Bruttobeträge. Es wird kein LSS-Beitrag einbehalten, jedoch ein Berufssteuervorabzug (%)
- Der Anspruch auf Beteiligung an den Betreuungskosten gilt
- Ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung im Sektor PK111 - die Beteiligung wird anteilig auf der Grundlage der Steuerbescheinigung berechnet
- Bis zum Verlassen des Sektors - die Beteiligung wird anteilig auf der Grundlage der Steuerbescheinigung berechnet
- Bis einschließlich des gesamten Jahres, in dem der Arbeitnehmer verstorben ist (vollständige Steuerbescheinigung wird berücksichtigt).
ANTRAG AUF BETEILIGUNG
- Der Antrag ist von dem/der Arbeiter(in) zu stellen
- Der/die Arbeiter(in) muss das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular FM3 einreichen:
- Bei der Zahlstelle seiner/ihrer Gewerkschaft, sofern er/sie Gewerkschaftsmitglied ist,
- Beim Nationalen Sekretariat des ESFMI, Abteilung Ansprüche, Ravensteingalerij 27/7, 1000 Brüssel, sofern er/sie kein Gewerkschaftsmitglied ist
- Anlagen zum Antragsformular FM3:
- Für jedes Kind muss eine Steuerbescheinigung beigefügt werden (= immer vorgeschrieben!)
- Erklärungen auf dem Antragsformular FM3:
- Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Kind, für das eine Beteiligung an den Betreuungskosten beantragt wird
- Eine Erklärung auf Ehre, dass sich der Antragsteller tatsächlich an den Kosten der Betreuung für das Kind, für das die Beteiligung beantragt wird, beteiligt hat
- Das Antragsformular FM3 ist erhältlich:
- Auf der Website fondsmet.be
- Bei seiner/ihrer Gewerkschaft
- Beim Nationalen Sekretariat des ESFMI, Abteilung Ansprüche
AUSZAHLUNG
- Die Auszahlung kann nach Genehmigung aller Elemente jeden Monat von seiner/ihrer gewerkschaftlichen Zahlstelle vorgenommen werden
- Durch die Zahlstelle seiner/ihrer Gewerkschaft, sofern der/die Arbeiter(in) Gewerkschaftsmitglied ist
- Durch die Zahlstelle des ESFMI für die Arbeiter(innen), die keine Gewerkschaftsmitglieder sind
- Die Auszahlung erfolgt nach Erhalt des vollständigen und ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars sowie der erforderlichen Bescheinigungen
- Auszahlungen können erst nach Genehmigung des Antrags durch die Abteilung „Ansprüche“ des ESFMI, entweder durch die Zahlstelle der Gewerkschaft oder durch die Zahlstelle des ESFMI erfolgen
- Aus diesem Grund ist es von größter Bedeutung, dass jeder Antrag ordnungsgemäß und vollständig eingereicht wird. Es werden vorrangig ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.