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Kinderbetreuung

Es handelt sich um eine Beteiligung des ESFMI an den Kosten der Kinderbetreuung.

VORAUSSETZUNGEN – MODALITÄTEN - ANSPRÜCHE:

  • Kinderbetreuung durch eine anerkannte Organisation, die jährlich eine Steuerbescheinigung ausstellt
  • Kinder bis einschließlich 3 Jahre à alle Kinder von 0 Jahren bis einschließlich des Jahres, in dem das Kind das Alter von 3 Jahren erreicht (= 3 Jahre in dem Jahr, auf das sich die Steuerbescheinigung bezieht)
  • Anspruch und Auszahlung ab 2020, d. h. ab den Steuerbescheinigungen, die für das Jahr 2019 gelten
  • Entschädigung: {{FM03}} pro Tag, der auf der Steuerbescheinigung pro Kind und pro Arbeiter(in) angegeben ist, jedoch höchstens {{FM03MAX}} pro Jahr.
    • Wenn beide Elternteile (Verwandte) in dem Jahr, auf das sich die Steuerbescheinigung bezieht, im Sektor PK111 beschäftigt sind bzw. waren, besteht ein Anspruch von 2 X auf die Beteiligung à Also auch 2 X zu beantragen!
    • Die vorgenannten Beträge sind Bruttobeträge. Es wird kein LSS-Beitrag einbehalten, jedoch ein Berufssteuervorabzug (%)
  • Der Anspruch auf Beteiligung an den Betreuungskosten gilt
    • Ab dem Zeitpunkt der Beschäftigung im Sektor PK111 - die Beteiligung wird anteilig auf der Grundlage der Steuerbescheinigung berechnet
    • Bis zum Verlassen des Sektors - die Beteiligung wird anteilig auf der Grundlage der Steuerbescheinigung berechnet
    • Bis einschließlich des gesamten Jahres, in dem der Arbeitnehmer verstorben ist (vollständige Steuerbescheinigung wird berücksichtigt).

ANTRAG AUF BETEILIGUNG

  • Der Antrag ist von dem/der Arbeiter(in) zu stellen
  • Der/die Arbeiter(in) muss das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular FM3 einreichen:
    • Bei der Zahlstelle seiner/ihrer Gewerkschaft, sofern er/sie Gewerkschaftsmitglied ist,
    • Beim Nationalen Sekretariat des ESFMI, Abteilung Ansprüche, Ravensteingalerij 27/7, 1000 Brüssel, sofern er/sie kein Gewerkschaftsmitglied ist
  • Anlagen zum Antragsformular FM3:
    • Für jedes Kind muss eine Steuerbescheinigung beigefügt werden (= immer vorgeschrieben!)
  • Erklärungen auf dem Antragsformular FM3:
    • Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Kind, für das eine Beteiligung an den Betreuungskosten beantragt wird
    • Eine Erklärung auf Ehre, dass sich der Antragsteller tatsächlich an den Kosten der Betreuung für das Kind, für das die Beteiligung beantragt wird, beteiligt hat
  • Das Antragsformular FM3 ist erhältlich:
    • Auf der Website fondsmet.be
    • Bei seiner/ihrer Gewerkschaft
    • Beim Nationalen Sekretariat des ESFMI, Abteilung Ansprüche

AUSZAHLUNG

  • Die Auszahlung erfolgt zwei Mal pro Jahr
    • Zu festen Terminen, nämlich am 15. Juni und am 30. November (oder am nächsten Arbeitstag, wenn die oben genannten Termine auf einen Samstag oder Sonntag fallen)
    • Durch die Zahlstelle seiner/ihrer Gewerkschaft, sofern der/die Arbeiter(in) Gewerkschaftsmitglied ist
    • Durch die Zahlstelle des ESFMI für die Arbeiter(innen), die keine Gewerkschaftsmitglieder sind
  • Die Auszahlung erfolgt nach Erhalt des vollständigen und ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars sowie der erforderlichen Bescheinigungen
  • Auszahlungen können erst nach Genehmigung des Antrags durch die Abteilung „Ansprüche“ des ESFMI, entweder durch die Zahlstelle der Gewerkschaft oder durch die Zahlstelle des ESFMI erfolgen
  • Aus diesem Grund ist es von größter Bedeutung, dass jeder Antrag ordnungsgemäß und vollständig eingereicht wird. Es werden vorrangig ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.

Die Arbeitgeber der PK111 werden gebeten, diese Mitteilung zu berücksichtigen.