Die Zusatzentschädigungen bei vorübergehender und vollständiger Arbeitslosigkeit, bei Krankheit, bei Kinderbetreuung und Laufbahnänderungen im Rahmen der machbarer Arbeit, für ältere Arbeitslosen, für ältere Kranken und Arbeitslose im System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlage werden von den nächsten Zahlstellen gezahlt.