Dieser Abschnitt ist nur für die GEWERKSCHAFTLICHEN AUSZAHLUNGSEINRICHTUNGEN bestimmt.
Alle Verfahren, die nachfolgend beschrieben sind, können auf elektronische Weise im EDV-System des ESFMI bearbeitet werden.
Dies geschieht unter der Bezeichnung „FMPRO“.
Was die VORÜBERGEHENDE ARBEITSLOSIGKEIT anbelangt, so finden die nachfolgend beschriebenen Verfahren KEINE ANWENDUNG.
Sie müssen daher nur in den Sektoren Vollarbeitslosigkeit, ältere Arbeitslose, SAB, langwierige Krankheit und ältere Kranke erfragt werden.