Die Regelung Zeitkredit-Laufbahnende ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand zu reduzieren. Arbeiten Sie im Paritätischen Ausschuss 111 und sind Sie wenigstens 58 Jahre alt? Dann haben Sie Anspruch auf eine Zusatzentschädigung vom Fonds Metall, die von Ihrer Gewerkschaft oder vom Fonds Metall selbst ausgezahlt wird.
Für Anträge bis einschließlich 31. März 2025 mussten Sie ein Formular FM58 zusammen mit der Entscheidung des LfA (Formular C62) und einer Lohnabrechnung bei der Gewerkschaft oder dem Fonds Metall einreichen.
Das gehört alles der Vergangenheit an! Ab dem 1. April 2025 erhält der Fonds Metall die erforderlichen Daten automatisch über einen zusätzlichen Datenfluss, sodass Sie keine Formulare mehr einreichen müssen. Der Fonds Metall wird sich per Post mit Ihnen für eine schnellere Auszahlung in Verbindung setzen, sollten Informationen fehlen. Einfach, oder?
Glauben Sie, dass Sie Anspruch auf die Zusatzentschädigung haben, aber Sie haben nichts erhalten? Oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder, falls Sie kein Mitglied einer Gewerkschaft sind, an unseren Dienst für Zusatzentschädigungen über dav@fondsmet.be.
Hier können Sie die vollständigen Bestimmungen über Zeitkredit-Laufbahnende lesen.
Dies ist der erste Schritt zu einem einfacheren Auszahlungsprozess für unsere Zusatzentschädigungen.