Infolge der Gesundheitskrise wird das statutarische Fälligkeitsdatum der Beiträge des 1. Quartals 2020, normalerweise spätestens am 30. Juni 2020 zu zahlen, außergewöhnlich auf den 31. August 2020 verlegt.
Außerhalb wird der Beitrag ab dem 1. Quartal 2020 in zwei aufgeteilt:
- Der Grundbeitrag des Fonds. Dieser ist für alle Arbeiter und Arbeiterinnen zu entrichten.
- Die Beiträge, die für die ergänzende Pension zu entrichten sind, einschließlich des LSS Arbeitgeberbeitrags von 8,86 %. Diese ist für alle Arbeiter und Arbeiterinnen zu entrichten, ausgenommen von denjenigen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, aber noch immer beschäftigt sind.
Die Verteilung der Beiträge ist in der nächsten Rubrik aufgenommen: Zusammensetzung der Beiträge
Aufbau der ergänzenden Pension während der Zeiträume der vorübergehenden Arbeitslosigkeit infolge der CORONA-Krise
Die vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus ist vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt. Für diese außergewöhnliche Form der vorübergehenden Arbeitslosigkeit, sieht die soziale sektorielle Pensionsregelung der P.K. 111 im Prinzip kein Aufbau der Pensionsleistungen vor. Infolge der außergewöhnlichen Situation gab es hierüber sozialen Dialog zwischen den Sozialpartnern in der P.K. 111. Es wurde vereinbart, dass die existierende Solidaritätszusage für den Aufbau Ihrer ergänzenden Pension während der Zeiträume der vorübergehenden Arbeitslosigkeit, wie vorgesehen in der Solidaritätsreglementierung, ebenfalls für Zeiträume der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt während der Coronakrise gewährt wird.
Dies bedeutet, dass Sie, ebenfalls während Ihrer Zeiträume der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge der CORONA-Krise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020, mit dem weiteren Aufbau Ihrer ergänzenden Pension von € 1/Tag der vorübergehenden Arbeitslosigkeit rechnen können.
Sie finden die Texte bez. der KAA und der Solidaritätsreglementierung der Paritätischen Kommission 111 für Stahl-, Maschinen- und Elektrobau auf der Website des Pensionsfonds Metall OFP unter der Rubrik „ORGANISATION“.