Vor der Auszahlung wird die Auszahlungseinrichtung:
- überprüfen, ob die Angaben auf der Berechtigtenkarte mit denen der offiziellen Arbeitslosigkeit übereinstimmen, z. B. Schreibweise des Namens, das Gültigkeitsdatum des Anspruchs auf Zusatzentschädigungen, Art der Entschädigung usw.
- den Grund der Arbeitslosigkeit und die Art des Beschäftigungsverhältnisses überprüfen
- die Anzahl der Entschädigungen, auf die der Arbeiter während des betreffenden Monats Anspruch hat
- dem Finanzinstitut den Auftrag zur Zahlung erteilen
- die Berechtigtenkarte behalten und klassifizieren.