Nach dem regulären Datum der Beendigung des Praktikums oder des Erstbeschäftigungsvertrags wird keine Entschädigung gewährt, allerdings sind die Praktikumsverträge und Erstbeschäftigungsverträge bis zum 31. Dezember 2018 befristeten Verträgen/Verträgen für eine bestimmte Arbeit gleichgestellt.
Konkret bedeutet dies: Praktikumsverträge und Erstbeschäftigungsverträge von weniger als drei Monaten = kein Anspruch, von drei Monaten oder mehr = Anspruch!