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Formalitäten bei der Auszahlung

Die Zusatzentschädigung darf gleichzeitig mit den staatlichen Arbeitslosenleistungen ab dem auf der Berechtigtenkarte genannten Gültigkeitsdatum ausgezahlt werden.

Vor der Auszahlung der Zusatzentschädigung wird die Auszahlungseinrichtung:

  • überprüfen, ob die Angaben auf der Berechtigtenkarte mit denen der staatlichen Arbeitslosigkeit übereinstimmen, z. B. Schreibweise des Namens, das Gültigkeitsdatum des Anspruchs auf Zusatzentschädigungen, Art der Entschädigung usw.
  • überprüfen, ob der Betroffene die staatlichen Arbeitslosenleistungen bezieht und die Voraussetzungen der Entschädigungsfähigkeit im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag erfüllt
  • dem Finanzinstitut den Auftrag zur Zahlung erteilen
  • die Berechtigtenkarte behalten und klassifizieren