Die Zusatzentschädigung darf gleichzeitig mit den staatlichen Arbeitslosenleistungen ab dem auf der Berechtigtenkarte genannten Gültigkeitsdatum ausgezahlt werden.
Vor der Auszahlung der Zusatzentschädigung wird die Auszahlungseinrichtung:
- überprüfen, ob die Angaben auf der Berechtigtenkarte mit denen der staatlichen Arbeitslosigkeit übereinstimmen, z. B. Schreibweise des Namens, das Gültigkeitsdatum des Anspruchs auf Zusatzentschädigungen, Art der Entschädigung usw.
- überprüfen, ob der Betroffene die staatlichen Arbeitslosenleistungen bezieht und die Voraussetzungen der Entschädigungsfähigkeit im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag erfüllt
- dem Finanzinstitut den Auftrag zur Zahlung erteilen
- die Berechtigtenkarte behalten und klassifizieren