Alle Unternehmen, die in die Zuständigkeit der Paritätischen Kommission für den Metall-, Maschinen- und Elektrobau Nr. 111 (PK111) fallen, sowie die von ihnen in Belgien beschäftigten Arbeiter(*) und Industrielehrlinge (**) sind dem Existenzsicherungsfonds der Metallverarbeitenden Industrie (ESFMI) unterworfen.
(*) Unter Arbeitern werden sowohl die männlichen als auch die weiblichen Arbeiter verstanden.
(**) Industrielle Lehrlinge bis zum 3. Quartal 2019